Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt

Gewalt in Partnerschaften ist ein anhaltendes und ungelöstes soziales Problem. Häusliche Gewalt betrifft alle gesellschaftlichen Schichten und alle Nationalitäten.
Im Rahmen der Fachtagung soll der oft wenig beachtete Einfluss der Häuslichen Gewalt auf das ungeborene Leben bzw. in früher Kindheit beleuchtet werden. Die Umsetzung des im Februar 2018 auch in Deutschland in Kraft getretene Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) soll in ihrem Inhalt und in ihren möglichen Chancen für mehr Schutz und Hilfe bei häuslicher Gewalt dargestellt und daraus folgende Anforderungen für die Praxis ausgearbeitet werden. Hierzu gibt es Informationen über Sinn und Zweck des Monitorings – „Monitoring darf keinzahnloser Tiger sein und muss der Praxis und Politikentwicklung im Sinne der Implementierung der Istanbul-Konvention dienen“.
Einzelne Aufgaben (Artikel 16, 18, 22/23 und 51) werden in den Workshops vertieft, mit dem Fokus auf die konkreten Umsetzungsmöglichkeiten bzw. Umsetzungsnotwendigkeiten sowie auf die Frage, welche Rolle die Praxis dabei einnehmen kann und will.